← Zurück zu allen Ratgebern
Webradio rechtssicher betreiben: Impressum, Datenschutz & Co.

Webradio rechtssicher betreiben: Impressum, Datenschutz & Co.

GEMA und GVL sind nur die halbe Miete. Wer ein Webradio betreibt, muss auch Impressum, Datenschutzerklärung und Anzeigepflichten im Blick haben — sonst drohen Abmahnungen.

Bastian Jobst Bastian Jobst · Veröffentlicht 16.08.2026 · Stand August 2026

GEMA und GVL sind nur die halbe Miete. Wer ein Webradio betreibt, muss auch Impressum, Datenschutzerklärung und Anzeigepflichten im Blick haben, sonst drohen Abmahnungen. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Pflichten neben den Musiklizenzen. Achtung: Das hier ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel holst du dir Rat bei einem Anwalt für Medienrecht.

Impressumspflicht nach DDG: Wer muss was angeben?

Jedes Webradio braucht ein Impressum. Das regelt seit 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das die alte TMG-Regelung abgelöst hat. Die Pflicht gilt für alle geschäftsmäßigen Online-Dienste, und dazu zählt dein Sender, sobald du ihn regelmäßig betreibst. Auch wenn du kein Geld verdienst.

Im Impressum müssen stehen: dein vollständiger Name (bei Firmen die Rechtsform und Vertretungsberechtigten), deine Anschrift (kein Postfach), eine E-Mail-Adresse und bei kommerziellen Sendern die Umsatzsteuer-ID. Telefonnummer ist Pflicht, wenn du gewerblich unterwegs bist. Das Impressum muss von jeder Seite deiner Website aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. "Impressum" im Footer reicht.

Fehlt das Impressum, riskierst du Abmahnungen. Die kosten schnell mehrere Hundert Euro. Gerade Mitbewerber und spezialisierte Anwaltskanzleien scannen regelmäßig Webradios auf solche Fehler.

Datenschutzerklärung und DSGVO: Was du beim Streaming beachten musst

Sobald dein Stream läuft, verarbeitest du personenbezogene Daten. Mindestens die IP-Adressen der Hörer landen in den Logfiles deines Servers bei deinem Streaming-Hoster. Das bedeutet: Du brauchst eine Datenschutzerklärung nach DSGVO.

Darin erklärst du, welche Daten du sammelst (IP, Geräteinformationen, Zeitstempel), zu welchem Zweck (Bereitstellung des Streams, Statistiken) und wie lange du sie speicherst. Wenn du Analyse-Tools wie Matomo einsetzt, müssen die ebenfalls rein. Inklusive Hinweis auf Cookies und die Möglichkeit zum Widerspruch. Bei Google Analytics brauchst du außerdem einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Google.

Viele Streaming-Hoster wie Shoutcast liefern standardmäßig Listener-Logs. Die darfst du nur speichern, wenn du eine Rechtsgrundlage hast, meist "berechtigtes Interesse" nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. In der Datenschutzerklärung musst du das transparent machen. Hörer haben ein Auskunftsrecht. Theoretisch kann jemand fragen, welche Daten du über ihn gespeichert hast.

Ein Generator wie der von eRecht24 hilft dir beim Erstellen. Kostenlose Versionen decken die Basics ab, für umfangreichere Setups (Newsletter, Social Media Plugins) lohnt sich die Premium-Variante.

Anzeigepflicht bei der Landesmedienanstalt: Zulassungsfrei, aber nicht meldungsfrei

Webradios sind in Deutschland zulassungsfrei. Du brauchst keine Rundfunklizenz wie früher. Aber: Du musst deinen Sender bei der zuständigen Landesmedienanstalt anzeigen. Das regelt der Medienstaatsvertrag (MStV). Die Anzeigepflicht gilt, sobald du "journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote" sendest: Moderation, Nachrichten, thematische Musikauswahl.

Bei reinen Musikschleifen ohne Wortbeiträge (z. B. automatisierte Playlist) ist die Lage weniger klar. Viele Landesmedienanstalten empfehlen trotzdem eine Anzeige, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Anzeige ist kostenlos und läuft online in wenigen Minuten. Du gibst an: Name des Senders, Inhalt, Verbreitungsweg, Verantwortlicher.

Welche Landesmedienanstalt zuständig ist, hängt von deinem Wohnsitz ab. In NRW ist es die Landesanstalt für Medien NRW, in Bayern die BLM, in Berlin-Brandenburg die mabb. Eine Liste findest du auf die-medienanstalten.de. Die Anzeige musst du VOR dem Start einreichen. Nachträgliche Meldungen können theoretisch als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Jugendschutz: Was gilt bei expliziten Inhalten?

Spielst du Musik mit expliziten Texten (Gewalt, Sex, Drogen), greift der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Inhalte, die "entwicklungsbeeinträchtigend" für Minderjährige sind, darfst du nur mit Jugendschutzmaßnahmen verbreiten. Das kann eine Sendezeit-Beschränkung sein (ab 22 Uhr).

In der Praxis spielen die meisten Webradios keine Inhalte, die unter den JMStV fallen. Gangsta-Rap mit harten Texten ist zwar nicht jugendfrei, aber meist nicht "entwicklungsbeeinträchtigend" im Sinne des Gesetzes. Das wäre erst der Fall bei extremer Gewaltdarstellung. Trotzdem: Wenn du dir unsicher bist, kannst du freiwillig einen Hinweis einbauen ("Dieser Sender richtet sich an Erwachsene").

Bei Livestreams mit Moderation gilt außerdem: Keine Werbung für Alkohol vor 18 Uhr (§ 6 JMStV). Das betrifft auch Sponsoring-Hinweise.

Urheberrecht bei Jingles, Intros und Coverbildern

GEMA und GVL decken nur die Musik ab, die du spielst. Für Jingles, Intros, Outros und Coverbilder brauchst du separate Rechte. Ein Jingle, den du bei Fiverr kaufst, kommt meist mit einer Lizenz. Lies die Nutzungsbedingungen genau. Viele Lizenzen erlauben "Broadcast", manche nur "Personal Use". Im Zweifel fragst du beim Anbieter nach.

Coverbilder von Alben darfst du NICHT einfach von Google kopieren. Das ist Urheberrechtsverletzung. Entweder du nutzt offizielle Promo-Bilder (bei Labels anfragen), lizenzfreie Fotos von Unsplash oder du erstellst eigene Grafiken. Auch bei Social Media Posts gilt: Fremde Albumcover nur mit Erlaubnis.

Selbst aufgenommene Jingles sind safe, solange du keine Samples verwendest, die wiederum geschützt sind. Achte auch auf Markenrecht: Dein Sendername darf keine geschützten Marken verletzen. "Radio Spotify" wäre tabu.

Haftung für User-Generated Content: Hörer-Wunschbox und Chat

Bietest du eine Wunschbox an, bist du als Plattformbetreiber für illegale Inhalte verantwortlich, sobald du davon Kenntnis hast. Das regelt das DDG (früher NetzDG). Du musst also ein Meldesystem einrichten und gemeldete Inhalte prüfen. Bei offensichtlich rechtswidrigen Beiträgen (Beleidigungen, Hassrede, Urheberrechtsverletzungen) musst du sie löschen.

Ein einfacher "Melden"-Button reicht oft schon. Dokumentiere, wie du mit Meldungen umgehst. Bei wiederholten Verstößen eines Users kannst du ihn sperren. Die meisten Webradios fahren gut damit, Wunschboxen nur moderiert freizuschalten, dann siehst du problematische Einträge, bevor sie live gehen.

Was passiert bei Verstößen?

Fehlende Impressum: Abmahnung durch Mitbewerber, Kosten ab 500 Euro aufwärts. Datenschutzverstöße: Bußgelder bis 20 Millionen Euro (theoretisch, bei kleinen Sendern eher niedrige vierstellige Beträge). Fehlende Anzeige bei der Landesmedienanstalt: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld bis 500.000 Euro (in der Praxis deutlich weniger, aber die Behörde kann deinen Sender auch stilllegen lassen).

Urheberrechtsverstöße bei Jingles: Abmahnung durch Rechteinhaber, Schadensersatz plus Anwaltskosten. Jugendschutzverstöße: Bußgeld durch die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz), bei schweren Fällen Untersagung des Angebots.

Klingt nach viel. Ist aber machbar. Die meisten Pflichten erledigst du einmalig beim Setup deines Senders. Danach läuft es. Wenn du gerade erst startest, schau dir auch unseren Guide Webradio erstellen an, da findest du den kompletten Fahrplan von der Idee bis zum ersten Stream.

Checkliste: Hast du alles?

  • ✅ Impressum mit vollständigen Angaben (Name, Adresse, E-Mail, ggf. Telefon)
  • ✅ Datenschutzerklärung (IP-Logs, Cookies, Analyse-Tools)
  • ✅ Anzeige bei der Landesmedienanstalt (vor Sendestart)
  • ✅ GEMA- und GVL-Lizenz (siehe separater Artikel)
  • ✅ Rechte für Jingles, Intros, Coverbilder geklärt
  • ✅ Jugendschutz beachtet (bei expliziten Inhalten)
  • ✅ Moderation für User-Generated Content (Wunschbox, Chat)

Wenn du alle Punkte abhaken kannst, bist du rechtlich solide aufgestellt. Im Zweifel: Lieber einmal 200 Euro für eine Stunde Anwaltsberatung ausgeben als später eine Abmahnung kassieren.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Impressum, auch wenn mein Webradio nur ein Hobby ist?
Ja. Die Impressumspflicht nach DDG gilt für alle geschäftsmäßigen Online-Dienste — auch für Hobby-Sender, die regelmäßig laufen. Entscheidend ist nicht, ob du Geld verdienst, sondern dass du den Dienst dauerhaft anbietest.
Muss ich meinen Sender bei der Landesmedienanstalt anmelden, auch wenn ich nur Musik spiele?
Bei reinen Musikschleifen ohne Moderation ist die Rechtslage unklar. Die meisten Landesmedienanstalten empfehlen trotzdem eine Anzeige. Die ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten — besser auf Nummer sicher gehen.
Darf ich Albumcover von Google für meinen Stream verwenden?
Nein. Albumcover sind urheberrechtlich geschützt. Du brauchst offizielle Promo-Bilder vom Label oder nutzt lizenzfreie Alternativen von Plattformen wie Unsplash. Einfaches Kopieren aus der Google-Bildersuche ist illegal.
Was passiert, wenn ich keine Datenschutzerklärung habe?
Du riskierst Abmahnungen und Bußgelder nach DSGVO. Auch wenn kleine Webradios selten im Fokus stehen: Mitbewerber oder Datenschutzbehörden können aktiv werden. Ein Generator wie eRecht24 hilft dir, kostenlos eine Basis-Erklärung zu erstellen.
Gilt der Jugendschutz auch für Metal oder Rap mit harten Texten?
Meist nicht. Der JMStV greift erst bei Inhalten, die entwicklungsbeeinträchtigend sind — etwa extreme Gewalt oder Pornografie. Gangsta-Rap oder Death Metal fallen in der Regel nicht darunter. Bei Unsicherheit kannst du freiwillig einen Altershinweis setzen.
→ Weitere Ratgeber ansehen → Radio hören — der Guide