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GEMA und GVL fürs Webradio anmelden: Schritt für Schritt

GEMA und GVL fürs Webradio anmelden: Schritt für Schritt

Wer ein Webradio betreibt und Musik von Labels oder bekannten Künstlern spielt, braucht GEMA- und GVL-Lizenzen. Hier erfährst du, wie die Anmeldung abläuft, welche Angaben nötig sind und worauf du achten musst.

Bastian Jobst Bastian Jobst · Veröffentlicht 16.08.2026 · Stand August 2026

Wer ein Webradio betreibt und Musik von Labels oder bekannten Künstlern spielt, kommt um GEMA und GVL nicht herum. Hier erfährst du, wie die Anmeldung abläuft, welche Angaben du brauchst und worauf du achten musst.

GEMA und GVL: Zwei Lizenzen, zwei Zwecke

Die GEMA vertritt die Urheber – also Komponisten, Textdichter und Musikverlage. Spielst du einen Song im Stream, kassiert die GEMA für die Leute, die ihn geschrieben haben. Die GVL hingegen kümmert sich um die ausübenden Künstler und Labels: Interpreten, Musiker, Produzenten. Beide Lizenzen sind Pflicht, sobald du geschützte Musik sendest. Nur GEMA-freie Musik (Creative Commons, eigene Produktionen, lizenzfreie Tracks) braucht keine Anmeldung.

Für die Kosten haben wir einen eigenen Artikel: Was kostet ein Webradio? – hier geht's um den Ablauf.

Reihenfolge: Erst GEMA, dann GVL

Melde dich zuerst bei der GEMA an. Die GVL verlangt bei der Anmeldung oft die GEMA-Vertragsnummer als Nachweis, dass du bereits lizenziert bist. Startest du ohne Anmeldung, riskierst du Abmahnungen und Nachforderungen. Die können teuer werden.

Die GEMA-Anmeldung läuft über das Online-Portal auf gema.de. Du brauchst:

  • Sendername und URL deines Streams
  • Geschätzte monatliche Hörerzahl (Unique Listeners)
  • Sendestunden pro Monat (24/7 = ca. 720 Stunden)
  • Programmart: Spartenprogramm (z. B. nur Jazz) oder Vollprogramm (gemischt)
  • Musikanteil in Prozent (reine Musiksender = 100 %, mit Wortbeiträgen entsprechend weniger)

Die GEMA schickt dir nach Prüfung einen Vertrag und die erste Rechnung. Rechne mit 2–4 Wochen Bearbeitungszeit.

GVL-Anmeldung: Leistungsschutzrechte lizenzieren

Nach der GEMA kommt die GVL. Auch hier läuft die Anmeldung online über gvl.de. Du brauchst ähnliche Angaben:

  • GEMA-Vertragsnummer (falls vorhanden)
  • Hörerzahlen und Sendestunden
  • Art des Programms (Musikrichtung, Zielgruppe)

Die GVL arbeitet mit pauschalen Tarifen, die sich nach Reichweite und Nutzungsart richten. Genaue Tarife findest du auf der GVL-Website.

Welche Angaben du wirklich brauchst

Beide Verwertungsgesellschaften wollen realistische Schätzungen. Keine Fantasiezahlen. Für den Start reicht eine Prognose:

  • Hörerzahlen: Schau in deine Streaming-Statistik (Icecast, Shoutcast, Anbieter-Dashboard). Zähle Unique Listeners pro Monat, nicht Klicks.
  • Sendestunden: 24/7-Betrieb = 720 Stunden/Monat. Sendest du nur abends (z. B. 18–24 Uhr), sind's 180 Stunden.
  • Musikanteil: Reine Rotation ohne Moderation = 100 %. Mit Talks, News, Jingles entsprechend weniger.

Übertreib nicht – aber untertreib auch nicht. Die GEMA gleicht später mit deinen Meldungen ab.

Meldepflichten im laufenden Betrieb

Nach der Anmeldung bist du nicht fertig. Die GEMA verlangt regelmäßige Playlist-Meldungen – je nach Tarif monatlich, quartalsweise oder jährlich. Du musst melden:

  • Titel und Interpret jedes gespielten Songs
  • Sendedatum und Uhrzeit
  • ISRC-Code (falls vorhanden)

Viele Automatisierungs-Tools wie Liquidsoap, AzuraCast oder RadioDJ können Playlists automatisch exportieren. Ohne Software wird's mühsam. Händische Listen sind bei 24/7-Betrieb kaum machbar.

Die GVL verlangt meist nur jährliche Programm-Infos, keine detaillierten Playlists. Aber: Ändern sich deine Hörerzahlen stark (z. B. durch viralen Hit oder Kooperation), musst du das melden – sonst zahlst du zu wenig und bekommst später eine Nachforderung.

Typische Stolperfallen

Zu spät anmelden: Manche starten den Sender erst, melden sich dann an. Die GEMA kann rückwirkend Gebühren verlangen. Plus Verzugszinsen.

Hörerzahlen schönrechnen: Meldest du 500 Hörer, hast aber 5.000, fliegt das spätestens bei der Playlist-Prüfung auf. Die GEMA gleicht mit Streaming-Providern ab.

Playlist-Meldung vergessen: Versäumst du Fristen, drohen Mahngebühren. Richte dir Erinnerungen ein – oder automatisiere den Export.

GVL ohne GEMA: Die GVL-Lizenz allein reicht nicht. Du brauchst beide.

GEMA-freie Musik falsch einschätzen: Nicht jeder Track auf YouTube oder SoundCloud ist lizenzfrei. Prüf die Lizenzen genau – sonst zahlst du doppelt (GEMA + Abmahnung).

Sonderfall: Nur GEMA-freie Musik

Spielst du ausschließlich Creative-Commons-Musik, eigene Produktionen oder lizenzfreie Tracks, brauchst du weder GEMA noch GVL. Aber: Du musst das nachweisen können. Die GEMA prüft stichprobenartig – ohne saubere Dokumentation (Lizenznachweise, Komponisten-Infos) wird's schwierig.

Mein Tipp: Leg dir eine Tabelle an mit Titel, Interpret, Lizenz-URL und Datum. Klingt nervig, spart aber Ärger.

Tarife und Kosten: Wo du nachliest

Die GEMA hat verschiedene Tarife (VR-OD 9 für Webradio, VR-OD 10 für On-Demand). Die GVL arbeitet mit Pauschalmodellen. Beide ändern regelmäßig ihre Konditionen – deshalb verlinke ich hier direkt:

Für eine Übersicht der Größenordnungen schau in unseren Artikel Was kostet ein Webradio?.

Checkliste für die Anmeldung

1. Stream-URL und Sendername festlegen 2. Hörerzahlen und Sendestunden schätzen (realistisch!) 3. GEMA-Anmeldung über gema.de starten 4. Vertrag abwarten, unterschreiben, erste Rechnung zahlen 5. GVL-Anmeldung über gvl.de mit GEMA-Nummer 6. Playlist-Export einrichten (Software oder manuell) 7. Fristen für Meldungen im Kalender eintragen

Wer gerade erst plant, findet in unserem Guide Webradio erstellen alle Schritte von der Technik bis zur Lizenz.

Lohnt sich der Aufwand?

Die Anmeldung ist kein Hexenwerk. Aber auch nicht in 10 Minuten erledigt. Rechne mit 1–2 Stunden für die Formulare, plus Wartezeit auf die Verträge. Die laufenden Meldungen kosten je nach Setup 30 Minuten bis 2 Stunden pro Monat.

Ohne GEMA und GVL darfst du keine geschützte Musik senden. Punkt. Wer das Risiko eingeht, zahlt am Ende mehr als die regulären Gebühren. Melde dich an, bevor du auf Sendung gehst.

Häufige Fragen

Muss ich mich bei GEMA und GVL anmelden, bevor ich sende?
Ja. Sobald du geschützte Musik streamst, brauchst du beide Lizenzen. Startest du ohne Anmeldung, riskierst du Abmahnungen und Nachforderungen. Melde dich an, bevor der Stream live geht.
Kann ich erst die GVL-Lizenz beantragen und dann die GEMA?
Nein. Die GVL verlangt oft die GEMA-Vertragsnummer als Nachweis. Melde dich zuerst bei der GEMA an, dann bei der GVL.
Wie oft muss ich Playlists an die GEMA melden?
Je nach Tarif monatlich, quartalsweise oder jährlich. Die GEMA teilt dir das im Vertrag mit. Automatisierungs-Software wie AzuraCast oder Liquidsoap kann den Export übernehmen.
Was passiert, wenn ich falsche Hörerzahlen angebe?
Die GEMA gleicht mit Streaming-Providern und Playlist-Meldungen ab. Meldest du zu wenig, drohen Nachforderungen plus Verzugszinsen. Meldest du zu viel, zahlst du unnötig drauf.
Brauche ich GEMA und GVL auch für GEMA-freie Musik?
Nein. Spielst du ausschließlich Creative-Commons-Tracks, eigene Produktionen oder lizenzfreie Musik, brauchst du keine Lizenzen. Du musst das aber nachweisen können.
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